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Nachhaltigkeitsbericht 19/20

Transparenz & Compliance

Corporate Governance

Zur Erfüllung der Anforderungen einer ordnungsgemäßen Corporate Governance sind bei der RAG alle dafür erforderlichen Elemente eines modernen „Three Lines of Defence Model“** vorhanden und werden aktiv gelebt. Dies betrifft insbesondere die Themenkreise der klassischen Compliance, des Risikomanagements und des internen Kontrollsystems. Zusätzliche Elemente – wie etwa ein Informationssicherheits- Managementsystem (ISMS) und ein betriebliches Kontinuitätsmanagement – unterstützen uns als Betreiber kritischer Infrastruktur in der Erfüllung unserer Aufgaben.

Ende 2020 wurde ein internes Audit zum RAG Compliance Management durchgeführt, die daraus resultierenden Verbesserungsvorschläge werden wir zeitnah umsetzen.

Technische Legal Compliance

Das Compliance Management der RAG umfasst sämtliche Grundsätze, Maßnahmen und Aktivitäten zur Sicherstellung der Regeltreue im Unternehmen. Im Auftrag des Gesamtvorstandes ist der Leiter der Internen Revision als Compliance-Beauftragter mit der Regelung der Compliance-Kernbereiche betraut. Der überwiegende Anteil der Compliance-Themen, insbesondere der Teil, der zum ordnungsgemäßen Betrieb der technischen Anlagen erforderlich ist, wird jedoch dezentral durch die einzelnen Fachbereiche, die über das notwendige spezifische Know-how verfügen, gemanagt. Vor allem den Führungskräften wird dadurch eine wichtige Rolle zuteil, denn ihnen obliegt die Sorgfaltspflicht, adäquate Maßnahmen zur Sicherstellung der Regeltreue zu ergreifen. Die Basis der Compliance- Organisation bilden die Mitarbeiter*innen, die auf die Einhaltung der externen und internen Vorschriften in ihrer täglichen Arbeit achten müssen.

Darüber hinaus fungieren die einzelnen Fachbereiche als Ansprechpartner für die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit stehenden dezentralen Compliance- Themen. Compliance-Verstöße müssen über die zuständige Führungskraft an den Vorstand gemeldet werden. Der Compliance-Beauftragte und die Rechtsabteilung werden, auch zur allfälligen rechtlichen Unterstützung, zusätzlich informiert. Eine gesamtheitliche Berichterstattung an den Vorstand erfolgt zumindest einmal jährlich durch den Compliance-Beauftragten.

Antikorruption & Transparenz

Wir sind bekannt für unsere langfristigen Geschäftsbeziehungen mit Vertragspartnern und Lieferanten. Diese Beziehungen zeichnen sich durch Fairness, Korrektheit, Integrität und Transparenz aus. Ebenso bekennen wir uns zu einem freien und ehrlichen Wettbewerb und zur Einhaltung aller gesetzlichen Grundlagen gegen Bestechung und Korruption.

Unseren Mitarbeiter*innen ist es grundsätzlich verboten, Vorteile zu verlangen oder anzunehmen sowie auch selbst Vorteile anzubieten oder zu gewähren. Sie müssen Interessenkonflikte zwischen ihren persönlichen Angelegenheiten und den Aufgaben, die sie für das Unternehmen wahrnehmen, vermeiden. Um hier einem Fehlverhalten entgegenzuwirken, gibt es verpflichtende Schulungen zur richtigen Verhaltensweise für alle Mitarbeiter*innen, konzerninterne Meldesysteme sowie eine jährliche Berichterstattung an Vorstand und Prüfungsausschuss.

Spenden und Sponsoring an Dritte bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Vorstands, sie werden zentral registriert und ebenfalls jährlich berichtet.

Das Unternehmen betätigt sich weder parteipolitisch, noch leistet es finanzielle Zuwendungen an politische Parteien, Organisationen oder deren Vertreter*innen. Die Interessen des Unternehmens vertreten wir gegenüber öffentlichen Stellen, um unsere Position in Angelegenheiten zu verdeutlichen, die entweder die RAG selbst, ihre Mitarbeiter*innen, Kund*innen oder Vertreter*innen der Eigentümer betreffen. Dies geschieht im Rahmen von Mitgliedschaften und durch die Teilnahme an Arbeitsgruppen in diversen Verbänden und Interessenvertretungen. 

Liste der Mitgliedschaften (PDF)


Internes Kontrollsystem

Die Einhaltung unserer internen Richtlinien und Prozesse wird durch ein internes Kontrollsystem (IKS) gewährleistet. Ausprägungen davon sind eine funktionierende Aufbauorganisation, Vier-Augen- Prinzip, Funktionstrennungen und interne Richtlinien für Geschäftsprozesse.

Alle geschäftlichen Transaktionen, die im Namen von RAG getätigt werden, müssen den bestehenden Vorschriften entsprechend verbucht oder dokumentiert werden und nachprüfbar sein. Im Rahmen eines prozessorientierten IKS werden ausgewählte Geschäftsvorgänge systematischen Kontrollen unterworfen, wobei die einzelnen Kontrollschritte dokumentiert und deren Durchführung auch überprüft werden. Durch eine jährliche Evaluierung wird die Aktualität des IKS regelmäßig geprüft und dessen Effektivität mittels eines Audits der Abteilung Interne Revision laufend überwacht.

Der Schwerpunkt des IKS liegt vor allem auf der Finanzberichterstattung, beinhaltet aber mittlerweile auch wesentliche Elemente aus dem operativen Bereich wie z. B. die Tanklagerinventur zur Bestandserhebung der gelagerten Pflichtnotstandsmengen für Rohöl oder die Reservenbuchhaltung für die Öl- und Gasreserven.

Datenschutz

Unsere Datenschutzpolitik, basierend auf der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten im Unternehmen. Zur Gewährleistung eines effektiven Datenschutzes ist ein Datenschutzmanagementprozess etabliert, der eine kontinuierliche Verbesserung des Datenschutzes und Anpassung an neue Erfordernisse zum Ziel hat. Bei Fragen der Belegschaft stehen der/die Datenschutzbeauftragte, die Personalabteilung oder die Rechtsabteilung den Mitarbeiter*innen zur Verfügung.

Transparente Beschaffungsprozesse

Wir legen Wert auf faire und transparente Geschäftsbeziehungen zu Lieferanten und Partnern, die entsprechend unseren Grundsätzen handeln und sich ebenfalls zu einer ökologisch und gesellschaftlich verantwortungsvollen Unternehmensführung bekennen. 2020 wurde aus diesem Grund ein „Supplier Code of Coduct“ mit entsprechenden nachhaltigen Anforderungen für Verhaltensweisen ausgearbeitet.
Unser Lieferantenkodex umfasst Inhalte zu Menschenrechten und sozialer Verantwortung sowie zu Umweltbelangen und zum Themenbereich Compliance und integres Verhalten. Verhaltenskodex für Lieferanten finden Sie hier.

Wir sind uns bewusst, dass nachhaltige Aspekte in der Beschaffung einen großen Beitrag leisten können und werden uns in den kommenden Jahren noch stärker mit Grundsatzerklärungen, Risiken und Auswirkungen in der Wertschöpfungskette mit den Lieferanten auseinandersetzen.
Curd Ornig | Leiter Einkauf

Beschaffungsrichtlinie

Sämtliche Beschaffungen der RAG ab einen Nettoauftragswert von mehr als 5.000 Euro unterliegen der konzernweiten Beschaffungsrichtlinie der RAG. Diese regelt die ethischen Grundsätze und die wettbewerbsgerechte Vergabe von Lieferungen und Leistungen.

Zur Erhöhung der Transparenz hat die RAG 2019 freiwillig einen niedrigeren Schwellenwert von 100.000 Euro (statt 428.000 Euro) bei der elektronischen Vergabe von Einkäufen eingeführt. Dieser gilt auch für Rahmenverträge ohne fixe Abnahmemengen.
 

Jährliche CSR-Lieferantenaudits

Die Einkaufsabteilung arbeitet an der Entwicklung eines Lieferantenaudits, welches nachhaltige Kriterien beinhalten und bei sämtlichen Lieferanten ab einem Netto-Jahresbeschaffungsvolumen von einer Million Euro bzw. bei unternehmenskritischen Lieferanten* ab einen Nettobeschaffungswert von 50.000 Euro jährlich durchgeführt werden soll. Die Bewertung der Lieferanten ist in folgenden drei Schritten geplant:

  1. Prüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit aller Angaben
  2. Prüfung der Angaben in Bezug auf die Rechtskonformität
  3. Berücksichtigung vorangegangener Erfahrungen und eine Risikoeinschätzung des betroffenen Lieferanten in Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte

Nur bei erfolgreicher Absolvierung des Lieferantenaudits kann der betroffene Lieferant für ein weiteres Jahr Leistungen für die RAG und deren Tochterunternehmen erbringen.
In der nächsten Phase dieses Projektes werden wir analysieren, ob und wie wir Länder-, Sektor-, Produkt- und Geschäftsmodellrisiken der Lieferanten in die Risikobewertung aufnehmen und inwieweit nachhaltige Kriterien dabei eine Rolle spielen werden.

Weitere Informationen zu den Einkaufsprozessen finden Sie im Kapitel „Klima- und Umweltschutz“ unter „Nachhaltige Beschaffung“.

* Unter „unternehmenskritischen Lieferanten“ verstehen wir Lieferanten, für die es wenige alternative Anbieter am Weltmarkt gibt. Von diesen beziehen wir Produkte, die für den sicheren Betrieb und die Verfügbarkeit unserer Anlagen wichtig sind.